{"id":81,"date":"2019-02-26T10:06:02","date_gmt":"2019-02-26T09:06:02","guid":{"rendered":"http:\/\/corpthemes.com\/wordpress\/redbiz\/?p=81"},"modified":"2019-09-27T11:19:41","modified_gmt":"2019-09-27T09:19:41","slug":"verfassungswidrigkeit-des-fahrverbots-fuer-sich-im-rueckfall-befindliche-fussgaenger","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.heyen-schmitz.be\/cms\/verfassungswidrigkeit-des-fahrverbots-fuer-sich-im-rueckfall-befindliche-fussgaenger\/","title":{"rendered":"Verfassungswidrigkeit des Fahrverbots f\u00fcr sich im R\u00fcckfall befindliche Fu\u00dfg\u00e4nger"},"content":{"rendered":"<p><em>Artikel 38, \u00a7 7, des koordinierten Gesetzes \u00fcber die Stra\u00dfenverkehrspolizei sieht in dem Fall, in dem die Straftat mit einem Fahrzeug begangen wurde, f\u00fcr das kein Fahrverbot verk\u00fcndet werden kann, die Aufhebung der Verpflichtung des Richters vor, r\u00fcckf\u00e4llige Beschuldigte zu einem Fahrverbot und zum Ablegen der zur Wiedererlangung der Fahrerlaubnis erforderlichen Pr\u00fcfungen zu verurteilen.<\/em><\/p>\n<p><em>Dem Verfassungsgerichtshof zufolge verst\u00f6\u00dft diese Bestimmung gegen die Artikel 10 und 11 der Verfassung, insofern sie bei r\u00fcckf\u00e4lligen Fu\u00dfg\u00e4ngern keine Anwendung findet.<\/em><\/p>\n<p><em>Gesetzliche Bestimmungen<\/em><\/p>\n<p>Gem\u00e4\u00df Artikel 38, \u00a7 6, des koordinierten Gesetzes \u00fcber die Stra\u00dfenverkehrspolizei ist der Richter verpflichtet, einen Beschuldigten, der sich im gesetzlichen R\u00fcckfall befindet, zu einem Fahrverbot zu verurteilen und die Wiedererlangung der Fahrerlaubnis an das Ablegen und Bestehen der theoretischen, praktischen, medizinischen und psychologischen Pr\u00fcfungen zu binden.<\/p>\n<p>Straftaten, die dieser Verpflichtung unterliegen sind Verkehrs\u00fcbertretungen vierten Grades, schwere Geschwindigkeits\u00fcbertretungen, das F\u00fchren eines Fahrzeugs ohne g\u00fcltige Fahrerlaubnis, das Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss, Fahrerflucht oder das Verhindern der Feststellung von Verkehrs\u00fcbertretungen.<\/p>\n<p>Diese Regel wurde abgemildert durch Artikel 38, \u00a7 7, des koordinierten Gesetzes \u00fcber die Stra\u00dfenverkehrspolizei, eingef\u00fcgt durch das Gesetz vom 18. Juli 2017.<\/p>\n<p>Der Paragraf 7 sieht in der Tat vor, dass die Verpflichtung des Richters, einen sich im gesetzlichen R\u00fcckfall befindlichen Beschuldigten, zu einem Fahrverbot und zum Ablegen der zur Wiedererlangung der Fahrerlaubnis erforderlichen Pr\u00fcfungen zu verurteilen, keine Anwendung findet, wenn der Beschuldigte die Verkehrs\u00fcbertretung mit einem Fahrzeug begangen hat, f\u00fcr das kein Fahrverbot in Frage kommt, wie beispielsweise ein Fahrrad.<\/p>\n<p>Die vorgenannte Verpflichtung bleibt jedoch bestehen, wenn die Verkehrs\u00fcbertretung von einem Fu\u00dfg\u00e4nger ohne Fahrzeug begangen wurde.<\/p>\n<p>Entscheid des Verfassungsgerichtshofes vom 4. Oktober 2018 (n\u00b0 129\/2018)<\/p>\n<p>Durch Urteil des Polizeigerichts Antwerpen, Abteilung Mechelen, vom 8. Februar 2018 wurde der Verfassungsgerichtshof mittels Vorabentscheidungsfrage (\u201equestion pr\u00e9judicielle\u201c) mit dieser Situation befasst.<\/p>\n<p>Das Polizeigericht war mit einem Fall befasst, in dem einem Fu\u00dfg\u00e4nger, der an einer Kreuzung unterwegs war, vorgeworfen wurde, den Anweisungen eines Verkehrspolizisten keine Folge geleistet zu haben (Verkehrs\u00fcbertretung vierten Grades).<\/p>\n<p>In einem ersten Schritt stellt der Verfassungsgerichtshof fest, dass die Aufhebung der Verpflichtung des Richters, ein Fahrverbot auszusprechen, an sich gerechtfertigt ist, insofern diese dem Richter die M\u00f6glichkeit gibt, in F\u00e4llen, in denen die Verkehrs\u00fcbertretung mit einem Fahrzeug begangen wurde, f\u00fcr die keine Fahrerlaubnis n\u00f6tig ist, von der Verk\u00fcndung eines Fahrverbots abzusehen.<\/p>\n<p>Der Hof kommt jedoch zu dem Schluss, dass Artikel 38, \u00a7 7 des koordinierten Gesetzes \u00fcber die Stra\u00dfenverkehrspolizei nicht \u00fcber die notwendige Koh\u00e4renz verf\u00fcgt, da er nur Anwendung findet, wenn die Verkehrs\u00fcbertretung mit einem Fahrzeug begangen wurde, f\u00fcr das kein Fahrverbot ausgesprochen werden kann, nicht aber, wenn die \u00dcbertretung durch einen Fu\u00dfg\u00e4nger ohne Fahrzeug begangen wurde. Der Fu\u00dfg\u00e4nger befindet sich jedoch in der gleichen Situation wie der F\u00fchrer eines Fahrzeugs, f\u00fcr das kein Fahrverbot vorgesehen werden kann.<\/p>\n<p>Demnach ist die unterschiedliche Behandlung dieser beiden Kategorien von Verkehrsteilnehmern nicht gerechtfertigt, so dass damit einhergehend eine Verletzung der Artikel 10 und 11 der Verfassung vorliegt.<\/p>\n<p>Es obliegt nun dem Gesetzgeber die notwendigen Schritte zu unternehmen, um dieser Verletzung ein Ende zu setzen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Quellen:<\/p>\n<p>&#8211;\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Koordiniertes Gesetz \u00fcber die Stra\u00dfenverkehrspolizei vom 16. M\u00e4rz 1968, ver\u00f6ffentlicht im Belgischen Staatsblatt am 27.03.1968, S. 3146.<\/p>\n<p>&#8211;\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Entscheid des Verfassungsgerichtshofes vom 4. Oktober 2018 (n\u00b0129\/2018), J.L.M.B. 2019\/8, S. 347.<\/p>\n<p>&#8211;\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 LEMMENS L., MEES K., \u00ab\u00a0L\u2019obligation de prononcer la d\u00e9ch\u00e9ance du droit de conduire pour les pi\u00e9tons viole la Constitution\u00a0\u00bb, in Website Kluwer \u2013 Actualit\u00e9s, 30.01.2019 [online], https:\/\/polinfo.kluwer.be, gelesen am 25.02.2019.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Artikel 38, \u00a7 7, des koordinierten Gesetzes \u00fcber die Stra\u00dfenverkehrspolizei sieht in dem Fall, in dem die Straftat mit einem Fahrzeug begangen wurde, f\u00fcr das kein Fahrverbot verk\u00fcndet werden kann, die Aufhebung der Verpflichtung des Richters vor, r\u00fcckf\u00e4llige Beschuldigte zu einem Fahrverbot und zum Ablegen der zur Wiedererlangung der Fahrerlaubnis erforderlichen Pr\u00fcfungen zu verurteilen. 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